In einigen Fällen ist die chirurgische Entfernung eines Zahnes oder des Wurzelrestes nötig. Stark beschädigte oder abgestorbene Zähne werden meist mittels Extraktion entfernt, also ohne größeren Schnitt, genauso wenn etwa Platzmangel im Mundraum herrscht. Auch Weisheitszähne müssen manchmal operativ entfernt werden, hierbei ist allerdings ein Schnitt nötig. Ist ein Zahn prinzipiell noch erhaltungswürdig, aber eine Wurzelbehandlung allein nicht ausreichend oder nicht möglich, bietet sich unter Umständen eine Wurzelrestentfernung an.
Die Eingriffe werden unter lokaler Betäubung durchgeführt. Für Angstpatienten bieten wir auf Wunsch Beruhigungsmittel.
Einige Zeit danach erfolgt ein Nachsorgetermin, bei dem der Heilungsprozess kontrolliert wird und eventuell Fäden gezogen werden.
Diese chirurgischen Maßnahmen sollten nur die letzten möglichen Alternativen darstellen; umso wichtiger ist es, dass Sie selbst eine sorgfältige Zahn- und Mundreinigung vornehmen und regelmäßige Kontroll- und Prophylaxe-Termine in unserer Praxis wahrnehmen.